Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand:
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen DS_Capture (nachfolgend "Fotograf") und den Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Der Fotograf erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Foto- und Videografie, einschließlich:
Konzeption und Strategieentwicklung
Fotografie (Business-, Event-, Image- und Lifestyle-Fotografie)
Videoproduktion (Imagefilme, Social Media Kurzformatvideos)
Social Media Management und Strategie
1.3 Die AGB gelten für alle erteilten Aufträge, Angebote, wie auch Lieferungen und Leistungen durch DS_Capture Inhaber Dawid Jacek Chmielewski oder dessen Vertreter. Sie gelten als ausdrücklich vereinbart und anerkannt, wenn der Auftrag durch den Auftraggeber erteilt wird.
§2 Vertragsschluss und Leistungsumfang:
2.1 Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragebers zustande.
2.3 Bei Rahmenverträgen (monatliche Zusammenarbeit) wird der konkrete Leistungsumfang in separaten Projektplänen oder Leistungsbeschreibungen definiert.
§3 Mitwirkungspflichten:
3.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen bis spätestens 5 Tage vor Shootingbeginn vorliegen.
§4 Honorare, Nebenkosten und Eigentumsvorbehalt:
4.1 Für die Herstellung der Fotoaufnahmen wird ein Paketpreis angeboten zzgl. aller Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Übernachtungskosten, Gebühren, Auslagen und Eintritte.
4.2 Der Fotograf kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (z.B. Labore) ausführen lassen. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist dem Fotografen die Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optisch technischen (fotografischen) Mittel.
4.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars, der ggf. anfallenden Nebenkosten und Fotoprodukte bleiben die gelieferten Fotoaufnahmen sowie Fotoprodukte Eigentum des Fotografen, des Weiteren erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung keine Übertragung der einfachen Nutzungsrechte unter Punkt 5.
4.4 Reklamation bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber während des Shootings Sonderwünsche oder Änderungen äußern, werden diese gesondert berechnet werden.
4.5 Es stehen folgende Vergütungsmodelle zur Verfügung:
a) Monatliche Abrechnung nach Rahmenvertrag, sofern nicht anders vereinbart.
b) Zweistufiges Zahlungsmodell:
1/2 bei Produktionsbeginn
1/2 bei Projektabschluss
4.6 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§5 Nutzungsrechte
5.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Fotograf dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken.
5.2 Eigentumsrechte werden nur gegen ein angemessenes Honorar übertragen.
5.3 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung des Fotografen auf der Internetseite, Sozialen Netzwerken, in Printmedien oder in Veröffentlichungen verwendet werden dürfen. Der Kunde tritt hierfür das Recht am eigenen Bild ab. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.4 Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, die Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.
5.5 Der Fotograf überträgt jeweils nur das einfache Nutzungsrecht an seinen Werken, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.6 Veröffentlichungen sind nur ohne Filter oder andere Änderungen am Bild gestattet. Eigenmächtige Bildveränderungen sind ausdrücklich untersagt.
5.7 Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Veränderung (wie z.B durch Filter von Instagram und Co.) ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe von mindestens 500,00€ pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Dies gilt vorbehaltlich, es können weitergehende Schadensersatzansprüche entstehen.
§6 Urheberrechte
6.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Foto- und Videoaufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
6.2 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber nach §13 UrhG zu benennen. Sofern möglich muss die Nennung beim Bild erfolgen.
6.3 Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
6.4 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
§7. Leistungsstörungen und Ausfallhonorar:
7.1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, kann der Fotograf das Honorar entsprechend erhöhen. Die Erhöhung muss dem Auftraggeber verkündet werden, damit dieser die Wahl zur Annahme hat. Liegt es am Verzug durch den Auftraggeber (Unpünktlichkeit > 20 Minuten Wartezeit für den Fotografen), so wird eine Pauschale von 50,00€ veranlasst.
7.2. Liefertermine für die Bilddateien bzw. Fotoprodukte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Die Im Vertrag enthaltene Angabe des Lieferzeitraumes sind lediglich circa Angaben und nicht verbindlich.
7.3. Stornierungen werden bis 4 Tage nach der Auswahl des Termins für das Fotoshooting in schriftlicher Form anerkannt. Wird der vereinbarte Termin bis 4 Tage vor dem Shootingtermin abgesagt, wird die Anzahlung i.H.v. 50% des Gesamtbetrags als Ausfallhonorar einbehalten.
Geschieht die Stornierung ab 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin des Shootings, muss der Auftraggeber den Paketpreis voll bezahlen. Es ist keine Rückerstattung mehr möglich. Für den Fotograf ist es nicht zumutbar den Termin aufgrund der Kurzfristigkeit andersweitig zu vergeben.
7.4. Bei Krankheit, Trauerfall oder Umständen, für die weder Auftraggeber noch der Fotograf etwas können (Höheregewalt der Natur), kann der vereinbarte Termin verschoben werden. Es fallen hierbei keine weiteren Kosten an. Eine Erstattung der Anzahlung ist nicht möglich und wird nicht zurückbezahlt.
§8. Abnahme:
8.1 Der Fotograf legt dem Auftraggeber die erstellten Aufnahmen (Fotos & Videos) zur Abnahme vor.
8.2 Der Auftraggeber hat innerhalb von 7 Werktagen nach Vorlage der Aufnahmen schriftlich Feedback zu geben oder diese abzunehmen.
8.3 Nach Erhalt des Feedbacks erfolgt eine Korrekturschleife (beschränkt auf maximal zwei). Weitere Korrekturschleifen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.4 Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung der Aufnahmen beim Fotografen eingegangen sein. Nach dieser Frist gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8.5 Es besteht für den Fotografen keine grundsätzliche Verpflichtung zur Archivierung der Aufnahmen oder Auswahlgalerien. Freigegebene Dateien können bis zu 24 Monate nach einem Shooting nachbestellt werden.
§9. Datenschutz
9.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
9.2 Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
9.3 Bei besonders sensiblen Projekten wird eine separate Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen.
9.4 Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
9.5 Der Auftraggeber hat das Recht jederzeit die Daten einsehen zu können oder die Löschung dieser zu veranlassen.
§10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Der Fotograf führt alle Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung allgemein anerkannter fachlicher Standards durch.
10.2 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen und von dem Fotografen innerhalb angemessener Frist zu beheben.
10.3 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und dessen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.4 Die Fotograf übernimmt keine Garantie für das Erreichen bestimmter Zielwerte oder Kennzahlen (z.B. Reichweite, Conversion Rates, Engagement Rates oder sonstige Performance-KPIs). Alle diesbezüglichen Angaben sind als unverbindliche Orientierungswerte zu verstehen.
10.5 Der Fotograf haftet nicht für Schäden oder negative Auswirkungen, die durch eigenständige Eingriffe oder Änderungen des Auftraggebers an den von des Fotografen erbrachten Dienstleistungen entstehen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
Eigenständige Änderungen der Aufnahmen
Filter und Farbanpassung
Veröffentlichung auf vorher nicht vereinbarten Seiten (z.B. nicht jugendfreier Portale)
10.6 Sollten Aufnahmen vor Übergabe an den Auftraggeber aus irgendwelchen Gründen verloren gehen, wird das Shooting kostenfrei zu gleichen Bedingungen wiederholt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
10.7 Der Auftraggeber kann in vollem Umfang für Schäden an Kameraequipment haftbar gemacht werden, wenn diese durch mutwillige Einwirkungen stattgefunden haben.
10.8 Bei der Auslieferung des Bildmaterials durch Versendung eventueller Fotoprodukte ist eine Haftung für den Versand ausgeschlossen.
§11. Kündigung und Laufzeit:
11.1 Monatliche Rahmenverträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Andernfalls läuft der vereinbarte Vertrag nach Ende der Laufzeit aus und wird NICHT ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber verlängert.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§12. Schlussbestimmungen:
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.
12.2. Die etwaige Nichtwirksamkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3. Für den Fall, dass der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
12.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.
Stand: Januar 2026
